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LAG Niedersachsen, 19.01.1998 - 11 Sa 1740/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 Abs. 1 EFZG; § 3 Abs. 3 EFZG; § 8 Abs. 1 EFZG
Anspruch auf Entgeltsfortzahlung im Krankheitsfalle bei Kündigung durch den Arbeitgeber aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit; Kündigigung in Kenntnis der Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Entgeltsfortzahlung im Krankheitsfalle bei Kündigung durch den Arbeitgeber aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit; Kündigigung in Kenntnis der Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EFZG § 3 Abs. 1, Abs. 3 § 8 Abs. 1
Entgeltfortzahlung: Kündigung aus Anlaß der Erkrankung während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
EFZG §§ 3, 8
Entgeltfortzahlung bei Kündigung aus Anlaß der Erkrankung am 4. Tag nach Arbeitsbeginn - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nienburg, 24.07.1997 - 2 Ca 500/97
- LAG Niedersachsen, 19.01.1998 - 11 Sa 1740/97
- BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 338/98
Papierfundstellen
- BB 1998, 1423
- DB 1998, 1238
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 476/98
Wartefrist nach § 3 Abs. 3 EFZG und Dauer der Entgeltfortzahlung im …
Ferner wird vertreten, durch § 3 Abs. 3 EFZG werde die Entstehung des Anspruchs in der Weise gehemmt, daß er nach Ablauf der vierwöchigen Wartezeit zwar entstehe, aber auf den Sechs-Wochen-Zeitraum des § 3 Abs. 1 EFZG die Arbeitsunfähigkeitszeiten innerhalb der Wartezeit anzurechnen seien (LAG Niedersachsen, Urteil vom 19. Januar 1998 - 11 Sa 1740/97 - BB 1998, 1423 (Lse.); Giesen, RdA 1997, 193, 194; Preis, NJW 1996, 3369, 3374). - BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 338/98
Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Kündigung aus Anlaß der Erkrankung innerhalb …
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Januar 1998 - 11 Sa 1740/97 - teilweise aufgehoben. - ArbG Frankfurt/Main, 03.08.1998 - 2 Ca 5023/98
Lohnfortzahlung bei Krankheit - Voller Anspruch nach vier Wochen
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